Scheidung & Sparen

10 Beste Tipps zum Thema Scheidung & Sparen

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Wie kann ich Kosten sparen? Was muss ich wissen?

Scheidungen müssen nicht teuer sein. Wenn sie wirklich Geld kosten, liegt es meist daran, dass die Ehepartner selber die Kosten in die Höhe treiben und außer Acht lassen, dass sich Scheidungen auch kostengünstig abwickeln lassen. Bei einer Scheidung gilt, je mehr Sie sich streiten, desto teurer wird die Scheidung. Sie müssen wissen, auf was es ankommt. Wir zeigen Ihnen in 10 Beste Tipps, wie Sie bei Ihrer Scheidung Kosten sparen können.

Das Wichtigste

  • Scheidungen sind allein deshalb teuer, weil sich die Ehepartner oft wegen Kleinigkeiten streiten und nicht in der Lage sind, emotionale Vorbehalte zurückzustellen und ihre Scheidung nach sachlichen Kriterien abzuwickeln.
  • Ihre Scheidung ist am kostengünstigsten, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, dazu auf einen zweiten Rechtsanwalt verzichten und eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Den Kindesunterhalt kann der nicht betreuende Elternteil auch in einer rechtsverbindlichen Jugendamtsurkunde anerkennen.
  • Sollte eine einvernehmliche Scheidung schwierig sein, kann ein Mediator den Weg aufbereiten.

Tipp 1: Warum sind Scheidungen oft so teuer?

Scheidungen sind oft deshalb so teuer, weil die Ehepartner die Gerichte bemühen und dafür ihre Anwälte bezahlen müssen. Je intensiver Sie sich streiten und je komplexer Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind, desto mehr Arbeit und Aufwand provozieren Sie, den Gerichte und Anwälte bearbeiten müssen. Als Ehepartner geben Sie es damit aus der Hand, Ihre Angelegenheiten eigenständig abzuwickeln und lassen andere für Sie tätig werden. Dabei übersehen Ehepartner oft, dass sie es durchaus selbst in der Hand haben, ihre Ehe so abzuwickeln, dass sie Gerichte und Anwälte nur für die grundlegenden Tätigkeiten bemühen müssen.

Tipp 2: Verständigen Sie sich auf die einvernehmliche Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht ein Ehepartner den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Dafür muss er wegen des bei den Familiengerichten vorgeschriebenen Rechtsanwaltszwangs einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag zu. Er stellt selbst keine Anträge. Sie verzichten darauf, über Scheidungsfolgen zu verhandeln und brauchen deshalb nicht das Gericht zu bemühen. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung (dazu später).

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung
Schaubild: Einvernehmliche vs. streitige Scheidung

Tipp 3: Wie ermögliche ich die einvernehmliche Scheidung?

Zugegeben, es ist der Idealfall, wenn Sie wenigstens versuchen, sich mit Ihrem Ehepartner auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Oft stehen sich die Ehepartner kompromisslos und vor allem sprachlos gegenüber. Würde aber einer die Initiative ergreifen und auf den anderen zugehen und Kompromissbereitschaft zeigen, könnte sich manche Tür öffnen. Sicherlich kostet es Kraft und Überwindung, den mit der Trennung meist entstehenden seelischen Schmerz zur Seite zu schieben und sich auf die sachliche Abwicklung der Ehe zu konzentrieren. Dennoch ist dies der beste Weg, den Sie gemeinsam als letztes gehen können. Wenn auch Ihr Ehepartner erkennt, dass er im Ergebnis selbst nur Vorteile hat und eben auch Kosten spart, sollte er einer einvernehmlichen Scheidung offen gegenüberstehen. Wichtig ist, dass Sie nicht von vornherein Maximalpositionen vertreten und Forderungen stellen, die den anderen provozieren und jede Möglichkeit verschließen, miteinander zu sprechen. Wenn Sie Ihre Ehe abwickeln, sollte ein gegenseitiges Geben und Nehmen im Vordergrund stehen.

Praxisbeispiel:

Allzu oft geht es um das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Betreuen Sie das Kind in Ihrem Haushalt, hat der andere Elternteil ein gesetzliches Umgangsrecht. Auch Ihr Kind hat übrigens ein gesetzliches Recht, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu pflegen. Sie als betreuender Elternteil sind also in doppelter Hinsicht verpflichtet, den Umgang zu ermöglichen. Wenn Sie jetzt glauben, den anderen Elternteil dafür bestrafen zu müssen, dass er sich getrennt hat und ihm/ihr deshalb den Umgang mit dem Kind verweigern, provozieren Sie zwangsläufig Probleme. Ein einziges Problem kann die Scheidung zu einer streitigen Scheidung machen und jegliche einvernehmliche Scheidung torpedieren. Wenn Sie jetzt noch berücksichtigen, dass Sie Ihr Kind nicht als Mittel zum Zweck missbrauchen sollten und auch nicht dürfen, sollten Sie sich in der Lage sehen, auf Streitigkeiten wegen des Umgangsrechts zu verzichten und Ihrem Ehepartner als Elternteil das Kind nicht vorenthalten.

Tipp 4: Verzichten Sie möglichst auf einen zweiten Rechtsanwalt

Die einvernehmliche Scheidung hat den Vorteil, dass Sie nur einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Ihr Ehepartner stimmt Ihrem Scheidungsantrag zu und benötigt allein dafür keinen Rechtsanwalt. Da Sie demzufolge das Gericht nur für den Scheidungsbeschluss in Anspruch nehmen, teilt das Gericht die Gerichtskosten regelmäßig unter beiden Ehepartnern auf. Jeder zahlt die Hälfte der Gerichtskosten. Da auch Ihr Ehepartner davon profitiert, dass Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, sollten Sie mit ihm absprechen, dass er sich auch an Ihren Rechtsanwaltsgebühren beteiligt.

Tipp 5: Beziehen Sie einen Mediator ein

Ein Mediator ist eine neutrale Person, die als Sprachrohr für die Ehepartner dient.
Ein Mediator ist eine neutrale Person, die als Sprachrohr für die Ehepartner dient.

Wenn Sie nicht miteinander sprechen können, sollten Sie die Option „Mediator“ in Betracht ziehen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, meist ein Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter, der als Sprachrohr für beide Ehepartner handelt, dabei neutral bleibt, nicht als Interessenvertreter auftritt und mit dem Ziel arbeitet, vermittelnde Lösungen zu ermöglichen. Auch wenn Sie dafür Kosten in Form von Stundenhonoraren zahlen, ist ein positives Ergebnis immer noch weitaus kostengünstiger, als wenn Sie sich streitig scheiden lassen. Vor allem dient es Ihrem Seelenfrieden, wenn Sie einvernehmliche Lösungen finden und das eine oder andere Problem erledigen können. Wir können Ihnen gerne dabei behilflich sein, einen Mediator zu finden.

Tipp 6: Regeln Sie Ihre Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Auch wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, brauchen Sie nicht darauf zu verzichten, eventuelle Scheidungsfolgen ungeregelt zu lassen. Auch dafür gibt es die passende Lösung. Diese heißt Scheidungsfolgenvereinbarung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie die im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung regelungsbedürftigen Scheidungsfolgen. In Betracht kommt alles, was für Sie wichtig und regelungsbedürftig ist.

Praxisbeispiel:

Sie beanspruchen Zugewinnausgleich. Es ist klar, dass Ihnen irgendein Betrag zusteht, mit dem Sie am Vermögenszuwachs Ihres Ehepartners teilhaben. Wenn Sie einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit mit vielleicht unabsehbaren Kosten vermeiden und möglichst schnell zu Geld kommen sowie die Angelegenheit geregelt wissen möchten, können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, wie der Vermögensausgleich erfolgen soll. Das Gesetz lässt Ihnen hierzu alle Freiheiten. Vor allem können Sie auf Ihre familiären Verhältnisse Rücksicht nehmen und den Ausgleich so regeln, dass kein Ehepartner unangemessen benachteiligt oder bevorteilt wird. So könnten Sie sich beispielsweise auf einen bestimmten Pauschalbetrag verständigen, bestimmte Vermögenswerte übertragen, Teilzahlungen oder die Stundung von Zahlungen vereinbaren oder die Höhe des für den Zugewinnausgleich maßgeblichen Anfangs- oder Endvermögens absprechen.

Tipp 7: Regeln Sie den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde

Streitigkeiten über den Kindesunterhalt enden meist damit, dass der nicht betreuende Elternteil in seiner Verantwortung für das gemeinsame Kind seinen Beitrag leisten und Unterhalt zahlen muss. Der maßgebliche Unterhalt lässt sich in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes in der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Insoweit ist es eher unverständlich, wenn sich Ehepartner wegen des Kindesunterhalts in den Haaren liegen. Sie können den Kindesunterhalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln oder aber auch einfach in einer Jugendamtsurkunde bei jedem Jugendamt anerkennen. Die Jugendamtsurkunde stellt einen vollstreckbaren Titel dar und ist damit rechtsverbindlich. Es erübrigt sich jeder Rechtsstreit wegen des Kindesunterhalts.

Tipp 8: Betreiben Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung

Die Suche nach einem passenden Rechtsanwalt kann sehr aufwendig und mühevoll sein. Wenn Sie dann einen Anwalt ausfindig gemacht haben, wissen Sie noch lange nicht, ob er Ihre Scheidung zu Ihrer Zufriedenheit abwickeln wird. Auch müssen Sie Termine in dessen Kanzlei vereinbaren und sich dafür vielleicht eigens Urlaub nehmen. All diese Mühseligkeiten ersparen Sie sich, wenn Sie Ihren Rechtsanwalt online suchen und auf einer Website, beispielsweise auch auf der Website eines Scheidungsservice, einen Rechtsanwalt in Augenschein nehmen. Bei der Online-Scheidung kommunizieren Sie vornehmlich über das Internet mit dem Rechtsanwalt oder mit dem Scheidungsservice, der Ihnen den geeigneten Rechtsanwalt für Ihre Scheidung vermittelt. Sofern der Anwalt Ihre Akte als Webakte führt, können Sie die Akte rund um die Uhr einsehen und sich jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens informieren.

Online Scheidung vs. herkömmliche Scheidung
Schaubild: Online Scheidung vs. herkömmliche Scheidung

Tipp 9: Nehmen Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch

Sind Sie finanziell schlecht gestellt, brauchen Sie für Ihre Scheidung nicht jeden Euro zusammenzukratzen. Bei geringem Einkommen haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Sie beantragen Verfahrenskostenhilfe auf einem dafür eigens vorgesehenen Formular, am besten im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag. Bewilligt Ihnen das Gericht Verfahrenskostenhilfe, brauchen Sie im Idealfall keinerlei Gebühren für Gericht und Anwalt zu bezahlen. In diesem Fall übernimmt der Staat Ihre Verfahrenskosten. Liegt Ihr Einkommen über einer gewissen Einkommensgrenze, kann das Gericht anordnen, dass Sie die für Sie zunächst verauslagten Gebühren in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zurückzahlen müssen. Auf jeden Fall brauchen Sie die Scheidungskosten nicht gleich am Anfang in voller Höhe aufzubringen.

Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

Erklärung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei...

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Checkliste

Ver­fahrens­kosten­hilfe (VKH)

Wer ein geringes Einkommen hat, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht,...

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Tipp 10: Reichen Sie den Scheidungsantrag erst nach Vollzug des Trennungsjahres bei Gericht ein

Auch wenn Sie es nicht erwarten können, sollten Sie den Scheidungsantrag wirklich erst nach Vollzug des Trennungsjahres bei Gericht einreichen. Der Vollzug des Trennungsjahres ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Ehe nachweislich gescheitert ist. Erst dann können Sie geschieden werden. Keine gute Idee ist es, wenn Sie in Absprache mit Ihrem Ehepartner durch falsche Angaben bereits vor dem wirklichen Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen wollen. Sie sollten immer damit rechnen, dass es sich Ihr Ehepartner vielleicht doch noch mal anders überlegt und die Scheidung ablehnt. Möglicherweise wird er dann dem Gericht vortragen, dass Sie noch kein Jahr getrennt gelebt haben. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht Ihren Scheidungsantrag zurückweist und Ihnen die vollen Kosten des Gerichtsverfahrens in Rechnung stellt (so z.B. OLG Nürnberg Az. 8 UF 24/09). Außerdem riskieren Sie beide, dass Sie sich wegen versuchten Prozessbetrug strafbar machen.

Expertentipp:

In der Praxis ist es durchaus üblich, dass Anwälte den Scheidungsantrag wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres beim Gericht einreichen. Diese Vorgehensweise ist insoweit nicht zu beanstanden, als Ihr Antrag erfahrungsgemäß erst allmählich bei Gericht bearbeitet wird und das Trennungsjahr abgelaufen ist, wenn der Richter die Akte auf den Tisch bekommt.

Fazit

Betrachten Sie streitige Scheidung nicht als zwangsläufig. Stellen Sie bereits so früh wie möglich darauf ab, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner trotz aller emotionaler Vorbehalte irgendwie einigen und den Rosenkrieg vermeiden. Mit der einvernehmlichen Scheidung, die Sie eventuell mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung abrunden, profitieren Sie beide. Sie wickeln Ihre Ehe sachlich und folgerichtig ab. Sie wissen schnell, wo Sie stehen. Vor allem schaffen Sie so die Grundlage, auf der Sie Ihr neues Leben aufbauen müssen. Jeder Streit, den Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung führen, blockiert Sie im Aufbau neuer Perspektiven.

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Autor Rüdiger Streisandt

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