Scheidungskosten

10 Beste Tipps zum Thema Scheidungskosten

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Heiraten kostet Geld. Scheiden auch. Wenn es denn sein muss, sollten Sie wenigstens darauf achten, dass Sie die Scheidungskosten so gering wie möglich halten. Scheidungen verursachen erfahrungsgemäß in vielen Fällen allein deshalb hohe Kosten, weil die Ehepartner keine gemeinsame Linie finden. Es wäre also nicht verkehrt, zu wissen, welche Umstände die Scheidungskosten in die Höhe treiben und welche Möglichkeiten es gibt, Scheidungskosten zu senken oder sogar zu vermeiden.

Das Wichtigste

  • Mit der einvernehmlichen Scheidung vermeiden Sie eine streitige Scheidung und ersparen sich hohe Scheidungskosten.
  • Eventuelle Scheidungsfolgen lassen sich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung kostengünstig regeln.
  • Mit der Online-Scheidung beschleunigen Sie den Weg zur Beauftragung eines Rechtsanwalts.
  • Mit der Anerkennung des Kindesunterhalts in einer Jugendamtsurkunde vermeiden Sie einen kostenträchtigen Unterhaltsrechtsstreit.
  • Da das alleinige Sorgerecht nur in begründeten Ausnahmefällen zuerkannt wird, sollten Sie auf eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen des Sorgerechts verzichten.
  • Sofern Sie eine Scheidungsfolge im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung gerichtlich entscheiden lassen möchten, sollten Sie das Verbundverfahren nutzen.
  • Erkennen Sie das gesetzliche Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils im Interesse des Kindeswohls möglichst an und vermeiden damit zusätzliche Scheidungskosten.
  • Wenn Sie auch den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, vermeiden Sie, dass das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen kostenerhöhend durchführen muss.
  • Sind Sie finanziell schlecht gestellt, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.
  • Nehmen Sie den mündlichen Verhandlungstermin zur Scheidung möglichst termingerecht wahr und verzichten Sie auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss.

Prämisse

Sie wissen sicherlich, was Rosenkriege sind. Die Partner streiten bis aufs Blut und übersehen, dass sie eigentlich jeden Euro brauchen, um ihr Leben neu aufbauen zu können. Sie sollten daher alles tun, um Ihre Scheidung möglichst emotionslos zu betreiben. Dass Sie sich voneinander trennen, sollte Emotion genug sein. Betrachten Sie die Scheidung möglichst objektiv als einen Weg, Ihre Lebensverhältnisse neu zu ordnen. Verzichten Sie auf beleidigende, verletzende oder verleumderische Auseinandersetzungen und betrachten Sie die Gegebenheiten sachlich. Damit schaffen Sie die Voraussetzungen, Ihre Scheidungskosten nach unten zu fahren.

Tipp 1: Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden

Jeder Streit, den Sie wegen Ihrer Scheidung gerichtlich austragen, verursacht hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren. Der Ausgang solcher Gerichtsverfahren ist oft nicht zu kalkulieren. Rechnen Sie stets mit Überraschungen, egal ob Sie Kläger oder Beklagter sind. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht und der andere dem Scheidungsantrag vorbehaltlos zustimmt. Sie zahlen dann lediglich Gerichts- und Anwaltsgebühren für die Scheidung, bei der der Familienrichter beschließt, Ihre Ehe aufzuheben. Erfahrungsgemäß profitieren Sie dann auch davon, dass die Gerichte Ihr Einvernehmen belohnen und bereit sind, den Streitwert für die Scheidung um ca. 20 - 30 % herabzusetzen.

Tipp 2: Vermeiden Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung unnötige Scheidungskosten

Auch wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, brauchen Sie auf die Regelung eventueller Scheidungsfolgen nicht zu verzichten. Sie regeln eventuelle Scheidungsfolgen vielmehr außergerichtlich und verzichten darauf, beispielsweise Unterhaltsansprüche oder den Zugewinnausgleich durch einen Richterspruch entscheiden zu lassen. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie daher alle Scheidungsfolgen, die Sie aus Anlass Ihrer Scheidung für regelungsbedürftig halten. Geht es beispielsweise um den Ehegattenunterhalt, lässt sich der Unterhaltsanspruch meist aufgrund der oft augenscheinlich klaren Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten durchaus beziffern. Es macht wenig Sinn, sich dann gerichtlich darüber auseinanderzusetzen, wenn im Ergebnis das gleiche oder ein ähnliches Ergebnis herauskommt, als wenn Sie sich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über die Höhe des Unterhalts verständigt hätten. Scheidungsfolgenvereinbarungen müssen Sie notariell beurkunden oder dem Familienrichter ins Protokoll diktieren.

Tipp 3: Bevorzugen Sie die Online-Scheidung

Früher war es so, dass Sie mühselig einen Rechtsanwalt ausfindig machen mussten, der für Ihre Scheidung infrage kam. Sie mussten einen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren und den Anwalt zum Termin in der Kanzlei aufsuchen. Bei der Online-Scheidung genügt es, wenn Sie den Rechtsanwalt online beauftragen und ihm die notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post übersenden. Sie ersparen sich damit einen erheblichen Rechercheaufwand, viel Zeit und kommen wesentlich schneller ans Ziel. Eventuell auftretende Fragen können Sie jederzeit fernmündlich mit Ihrem Anwalt besprechen. Der Anwalt wird Sie im mündlichen Verhandlungstermin persönlich vertreten oder einen Vertreter vor Ort mit der Vertretung betrauen. Höhere Kosten entstehen dadurch nicht.

Tipp 4: Erkennen Sie den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde an

Sind Sie gegenüber Ihrem Kind unterhaltspflichtig, sparen Sie Scheidungskosten, wenn Sie Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt in einer Jugendamtsurkunde anerkennen. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach Ihrem Nettoeinkommen und lässt sich in der Düsseldorfer Tabelle nachvollziehen. Beim Jugendamt fallen so gut wie keine Gebühren an. Lassen Sie sich hingegen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ein, fallen entsprechend hohe Gerichts- und Anwaltsgebühren an.

Tipp 5: Lassen Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind so wie es ist

Bei Scheidungen geht es naturgemäß auch um die Kinder. Ungeachtet der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für das Kind fortbestehen, auch wenn der betreuende Elternteil das Kind künftig allein betreut. Es ist erfahrungsgemäß wenig zielführend, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind beansprucht. Sie werden damit nur Erfolg haben, wenn sich der andere Elternteil als unzuverlässig erwiesen hat und seine Lebensführung vermuten lässt, dass er nicht in der Lage sein wird, dem Kind gerecht zu werden. Ohne diese Voraussetzungen werden Sie in einem Sorgerechtsstreit kaum Erfolg haben. Sie können sich also die damit verbundenen Scheidungskosten insoweit sparen.

Tipp 6: Im Verbundverfahren sparen Sie Scheidungskosten

Wenn Sie glauben oder Anlass haben, wegen einer Scheidungsfolge tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen zu müssen, sollten Sie die Vorteile des Verbundverfahrens nutzen. Dabei geht es darum, dass eine Scheidungsfolge „im Verbund“ mit der Scheidung durch das Gericht entschieden wird. Ihr Vorteil besteht darin, dass sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach einem einheitlichen, aufaddierten Streitwert richten. Streiten Sie sich außerhalb des Scheidungsverfahrens, werden für jede Scheidungsfolge nach dem dafür maßgeblichen Streitwert einzelne Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet. Streiten Sie sich beispielsweise um Unterhalt, berechnen sich der Streitwert und damit die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem zwölffachen des monatlichen Unterhaltsbetrages!

Tipp 7: Erkennen Sie das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils an

Betreuen Sie Ihr Kind in Ihrem Haushalt, hat der nicht betreuende Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind. Das Gesetz stellt ausdrücklich darauf ab, dass der nicht betreuende Elternteil nicht nur das Recht auf Umgang mit dem Kind hat, sondern im Interesse des Kindeswohls auch zum Umgang mit dem Kind verpflichtet ist. Berücksichtigen Sie also möglichst, dass es Ihrem Kind im Sinne einer gedeihlichen Erziehung dienlich ist, wenn auch der andere Elternteil für das Kind Verantwortung trägt. Streiten Sie sich wegen des Umgangsrechts, müssen Sie immer damit rechnen, dass das Familiengericht im Sinne des nicht betreuenden Elternteils entscheidet und Sie damit unnötige Scheidungskosten verursachen.

Tipp 8: Regeln Sie den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Das Familiengericht muss im Hinblick auf Ihre Scheidung von Gesetzes wegen den Versorgungsausgleich regeln. Dabei geht es darum, dass die Altersversorgungsansprüche beider Ehepartner untereinander aufgeteilt werden. Das Gericht setzt dafür einen Mindeststreitwert von 1.000 EUR fest, der die Gerichts- und Anwaltsgebühren in die Höhe treibt. Sie fahren besser, wenn Sie den Versorgungsausgleich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Sie haben dann auch die Chance, den Versorgungsausgleich als Verhandlungsgegenstand bei der Gestaltung weiterer Scheidungsfolgen zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Tipp 9: Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe

Haben Sie kein oder ein nur geringes Einkommen, brauchen Sie die Scheidungskosten nicht aus eigener Tasche zu bezahlen. Sie haben Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Idealerweise verbindet der von Ihnen zu beauftragende Rechtsanwalt den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe. Dann übernimmt der Staat für Sie die Gerichts- und Anwaltskosten oder verauslagt die Kosten und verlangt sie in Raten von Ihnen zurück, wenn Ihr Einkommen eine gewisse Grenze überschreitet. Im günstigsten Fall zahlen sie dann überhaupt keine Scheidungskosten.

Tipp 10: Begleiten Sie das Scheidungsverfahren zielführend

Sind die Voraussetzungen für Ihre Scheidung klar, wird das Familiengericht den mündlichen Verhandlungstermin bestimmen. Sie müssen dazu persönlich anwesend sein. Achten Sie darauf, den Termin wahrzunehmen. Verpassen Sie den Termin, verursachen Sie zusätzliche Kosten, die Ihre Scheidung kostspieliger gestalten als nötig. Passt der Termin nicht, bitten Sie Ihren Rechtsanwalt, dass er den Termin verlegen lässt. Wenn der Familienrichter im mündlichen Verhandlungstermin Ihre Scheidung beschließt, sollten Sie auf Rechtsmittel verzichten und keine Berufung beim Landgericht einlegen. Eine Berufung verursacht zusätzliche Scheidungskosten. Verzichten Sie auf Rechtsmittel, wird der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig und sie sind endgültig geschieden.

Fazit

Ganz ohne Gericht geht es nicht. Nur der Familienrichter kann Ihre Scheidung beschließen. Sie haben großen Einfluss darauf, wie sich die Scheidungskosten beziffern. Jeder Streit verursacht Kosten. Das Geld, das Sie im Fall einer einvernehmlichen Scheidung sparen, können Sie in neue Lebensperspektiven investieren. Wenn Sie die Lebensweisheit beherzigen „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, schaffen Sie die Grundlage, Ihre Scheidung möglichst objektiv und sachlich ins Ziel zu führen.

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Autor Volker Beeden

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